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Einheitliche Ertragssteuer für juristische Personen.

Für juristische Personen gilt ein landesweit einheitlicher Ertragssteuersatz. Der kommunale Zuschlag betrifft die persönliche Einkommen- und Vermögensteuer – keine Unternehmens-Gewinnsteuerkarte ist nötig.

Steuerjahr 2026

Steuerjahr 2026

Kernzahlen

Ertragssteuer

12,5 %Landesweit einheitliche Ertragssteuer für juristische Personen.

Mindestertragssteuer

CHF 1.800Jährliche Mindestertragssteuer für juristische Personen.

Abgrenzung

Kommunaler Zuschlag gilt nicht für Unternehmen

Die Gemeindezuschläge betreffen die persönliche Einkommen- und Vermögensteuer. Juristische Personen haben keinen gemeindeabhängigen Ertragssteuersatz.

Abgrenzung

Die GloBE-Ergänzungssteuer für große Unternehmensgruppen sowie persönliche Steuern, Mehrwertsteuer und individuelle Steuerfälle werden nicht abgebildet.